Zuverlässig & sicher: Ihr Kaufvertrag in Kufstein

Sichern Sie Ihre Rechte

Mit einem Kaufvertrag, der von einem Notar errichtet wird, sind Sie auf der sicheren Seite. Denn dank meinem weitreichenden rechtlichen Wissen und meiner Erfahrung sorge ich für eine verlässliche und sorgfältige Vertragsgestaltung nach Ihren Vorstellungen und Wünschen. Im Rahmen einer Treuhandschaft gewähre ich außerdem die sichere finanzielle Abwicklung des Kaufvertrages für alle Beteiligten. Gerne unterstützen wir Sie in unserem Notariat, bieten Ihnen eine ausführliche und individuelle Rechtsberatung sowie die Erstellung von Kaufverträgen in Kufstein in Tirol an.

Wir beraten Sie und erstellen Ihre Verträge in Kufstein

Als Notar nehme ich die Interessen aller Parteien wahr. Bevor ein Vertrag unterschrieben wird, nehme ich mir viel Zeit, Sie persönlich zu beraten und zu betreuen. Erst wenn alle Parteien mit dem Inhalt des Kaufvertrages einverstanden sind, wird er unterzeichnet. Sollten nach Zusendung des Vertragsentwurfes noch Änderungswünsche bestehen, passen wir den Kaufvertrag gerne an, sodass alle Parteien das Recht auf Ihrer Seite haben. Auf diese Weise können Rechtsstreitigkeiten schon im Vorfeld verhindert werden.

Lassen Sie sich professionell beraten

Beim Kauf oder Verkauf eines Grundstückes, Wohnhauses oder etwa einer Eigentumswohnung, erwerben Sie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. In einem persönlichen Gespräch kläre ich Sie über Ihre jeweiligen Rechte und Pflichten auf, die mit dem Kauf oder Verkauf Ihrer Liegenschaft verbunden sind. Für Ihre Fragen und Anliegen nehme ich mir gerne Zeit. Das individuelle Beratungsgespräch dient auch dazu, Unklarheiten aus dem Weg zu räumen.

Bei Mag. Dr. Josef Kurz in Kufstein, Tirol, sind Sie für Kaufverträge in besten Händen

In jede Beratung bzw. in die Erstellung von Kaufverträgen lasse ich meine gesamte langjährige Erfahrung mit einfließen. Ich berate Sie abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation und beantworte Ihre Fragen. Auch für die Überprüfung bestehender Kaufverträge bin ich gerne Ihr Ansprechpartner.

Mag. Dr. Josef Kurz ist Ihr Notar für Ihren Kaufvertrag in Kufstein, Tirol

Kaufvertrag im Bezirk Kufstein/Tirol

Der Kauf einer Immobilie, ob Eigentumswohnung, Einfamilienhaus oder Baugrundstück, stellt im Leben eines Menschen - vor allem aufgrund der hohen Anschaffungskosten - eine  grundlegende Entscheidung dar. Ihr Notar Mag. Dr. Josef Kurz in Kufstein hilft Ihnen dabei, die für Sie kostengünstigste und auf ihre individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen angepasste Vertragslösung zu erarbeiten. 

 

Neben der eigentlichen Vertragserrichtung wird vom Notar Mag. Dr. Josef Kurz in Kufstein auch die gesamte weitere Abwicklung bis zur Eintragung im Grundbuch durchgeführt. 

 

Der Notar fungiert dabei nicht selten zusätzlich als Treuhänder sowohl für die Vertragsparteien als auch gegenüber der den Immobilienerwerb finanzierenden Bank. Der Notar übernimmt den Kaufpreis als Treuhänder zur Verwahrung und legt ihn auf einem Treuhandkonto zinsbringend an. Er führt den Kaufvertrag im Grundbuch durch und veranlasst sämtliche Auszahlungen erst dann, wenn alle Bedingungen des Kaufes
ordnungsgemäß erfüllt sind. Sollten nicht alle behördlichen Genehmigungen erteilt werden oder nicht alle Bedingungen des Kaufvertrages erfüllbar sein, ist eine Rückabwicklung des Vertrages erforderlich. Der Verkäufer bleibt Eigentümer der Immobilie, der Kaufpreis geht vom Treuhänder ordnungsgemäß an den Käufer oder an seine Bank zurück. 

 

Öffentliche Notare sind bereits durch ihre Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und die tägliche Befassung mit Rechtsfragen des Liegenschaftsverkehrs in besonderer Weise für derartige Treuhandabwicklungen qualifiziert. Darüberhinaus bietet das Österreichische Notariat besonderen Schutz für alle Beteiligten durch das elektronisch geführte Treuhandregister und durch die Abwicklung über die Notartreuhandbank. 

Bereits vor Beginn der eigentlichen Vertragserrichtung werden allfällige Belastungen der Liegenschaft, wie etwa Dienstbarkeiten oder Pfandrechte überprüft. Gleichzeitig wird abgeklärt, welche Lasten übernommen werden bzw. welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um nicht übernommene Lasten löschen zu können. 

 

Nach der Errichtung und Unterfertigung des Vertrages wird dieser über ihren Notar beim Finanzamt angezeigt und es sind gerade die Bestimmungen im Vertrag sowie der Inhalt dieser Anzeige ausschlaggebend für die vom Finanzamt festzusetzenden Steuern und Abgaben. Der Liegenschaftserwerb ist zugleich bei der jeweils zuständigen Grundverkehrsbehörde anzuzeigen, wobei der Käufer grundsätzlich zu erklären hat, an der gekauften Liegenschaft seinen ordentlichen Wohnsitz zu begründen bzw. bei  unbebauten Liegenschaften, diese binnen 10 Jahren zu bebauen. Ausnahmen hiefür bestehen vor allem beim Liegenschaftserwerb im engeren Familienkreis. 

 

Nach Vorliegen sämtlicher Unterlagen und Genehmigungen wird vom Notar das Grundbuchsgesuch verfasst. Aufgrund der formalen Strenge des Grundbuches ist auch hier die Abwicklung über den Notar unerlässlich. 

Beim Kauf einer Immobilie empfiehlt es sich, die rechtliche Beratung durch Notar Mag. Dr. Josef Kurz in Kufstein in Anspruch zu nehmen.