Für die Fragen der Vorsorge – Notar Mag. Dr. Josef Kurz in Kufstein

Ihre Entscheidungen in der Patientenverfügung

Es kann passieren, dass Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selbst in der Lage sind, Ihre Wünsche zu äußern, welche medizinischen Maßnahmen bei Ihnen angewendet werden dürfen und welche nicht. Ihre nächsten Angehörigen kennen Ihre Meinung für diesen Fall zwar, aber ohne eine Vollmacht können sie diese nicht durchsetzen. Wir erstellen gerne ein entsprechendes Dokument für Sie, in dem Ihre Wünsche festgehalten werden, und registrieren die Verfügung. So kann sie im Ernstfall dem behandelnden Arzt vorgelegt werden.

Ihre Vorsorgevollmacht

In einer solchen Vollmacht geht es um Ihre Absicherung für den Krankheits- oder Pflegefall, wenn Sie in einem Zustand sind, in dem Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Legen Sie im Voraus fest, wer Sie betreuen soll, wer sich um Ihre finanziellen Angelegenheiten kümmern soll oder wer die Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung trifft. Wir gestalten die Vollmacht ganz nach Ihren Wünschen und beglaubigen sie.


Nutzen Sie unsere Fachkenntnisse und senden Sie uns das Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter +43 5372 621 42.

Notar Mag. Dr. Josef Kurz in Kufstein für alle Fragen zur Vorsorge