Erbrecht – Ihr Testament mit Mag. Dr. Josef Kurz in Kufstein

Die Regelung Ihres Nachlasses

Es gibt eine gesetzliche Erbfolge, die in Kraft tritt, wenn kein Testament vorhanden ist. Sehr häufig ist es aber der Fall, dass eine abweichende Regelung getroffen werden soll. Das Verfassen eines Testaments ist mit vielen Fallstricken versehen und durch unklare Formulierungen kann es dann zu unschönen und langwierigen Streitigkeiten kommen. Wir sind Ihnen gerne behilflich, Ihren letzten Willen in eindeutiger Form abzufassen, sodass keine Unklarheiten bestehen bleiben. Wir verwahren Ihr Testament und registrieren es im österreichischen zentralen Testamentsregister. So wird sichergestellt, dass es jederzeit auffindbar ist und dass keine Zweifel aufkommen, welches Testament Gültigkeit hat.

Unsere Unterstützung vor Gericht

Im Fall eines Verlassenschaftsverfahrens oder wenn es um Pflichtteilsfragen geht, beraten wir Sie gerne und vertreten Sie vor Gericht. Natürlich

erstellen wir für Sie auch Erb- oder Pflichtteilsverzichtsverträge oder führen Verlassenschaftsverfahren als Gerichtskommissär durch.


Wenn Sie Fragen haben, senden Sie uns das Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter +43 5372 621 42.

Beratung im Erbrecht von Mag. Dr. Josef Kurz in Kufstein

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